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Diese Seite behandelt Mühlheim am Main (PLZ 63165, Kreis Offenbach, Hessen) — nicht Mülheim an der Ruhr, nicht Mühlheim an der Donau und nicht Müllheim in Baden.

Tierschutz Mühlheim am Main ist ein privates Informationsangebot. Es ist kein Verein, kein Tierheim und keine Behörde, nimmt keine Tiere auf und sammelt keine Spenden. Genannte Vereine, Tierheime und Ämter sind eigenständige Stellen; maßgeblich sind deren eigene Angaben.

Hundesteuer Mühlheim am Main: Sätze, Fristen, An- und Abmeldung

Die Hundesteuer der Stadt Mühlheim am Main beginnt bei 90 Euro im Jahr und steigt mit jedem weiteren Hund. Für gefährliche Hunde gilt ein eigener Satz von 600 Euro. Die Anmeldefrist ist kurz und läuft ab dem Tag der Aufnahme.

Ein Hund ist bei Ihnen eingezogen, oder er wird in den nächsten Wochen drei Monate alt. Dann haben Sie zwei Wochen Zeit. Die Beträge, die Frist und die zuständige Stelle stehen hier.

HundSteuer pro Jahr
erster Hund90 Euro
zweiter Hund120 Euro
jeder weitere Hund150 Euro
jeder gefährliche Hund600 Euro

Anmeldefrist: zwei Wochen

Anzumelden ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist. Beide Fristen stehen nebeneinander und decken zwei unterschiedliche Fälle ab. Wer einen erwachsenen Hund aus einem Tierheim oder von privat übernimmt, rechnet ab dem Tag der Übernahme. Wer einen Welpen im eigenen Haushalt behält, rechnet ab dessen drittem Lebensmonat.

Zur An- und Abmeldung brauchen Sie ein gültiges Ausweisdokument und einen Nachweis über die Hunderasse. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Fällig zum 1. Juli

Die Hundesteuer ist zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig. Wie bei einer Anmeldung mitten im Jahr gerechnet wird, regelt die Hundesteuersatzung; die Bürgerservice-Seite der Stadt macht dazu keine Angabe. Wenn Sie den Betrag für das erste Jahr wissen müssen, fragen Sie beim Sachgebiet Steuern nach, statt sich auf eine Faustformel zu verlassen.

600 Euro für gefährliche Hunde

Der Satz von 600 Euro je gefährlichem Hund knüpft an die hessische Hundeverordnung an. Die Stadt Mühlheim am Main nennt neun Rassen, Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden eingeschlossen:

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Bereits vor der Inbesitznahme eines solchen Hundes ist eine Erlaubnis erforderlich. Ansprechpartner ist die Gefahrenabwehrbehörde der Stadt Mühlheim am Main. Für erlaubnispflichtige Hunde besteht zusätzlich eine Pflichthaftpflichtversicherung. Steuer und Erlaubnis sind zwei getrennte Verfahren: Die Anmeldung beim Sachgebiet Steuern ersetzt die Erlaubnis nicht, und eine erteilte Erlaubnis ersetzt die Anmeldung nicht.

Abmeldung und Steuermarke

Abgemeldet wird, wenn der Hund stirbt, abgegeben wird oder mit Ihnen wegzieht. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung wieder abzugeben. Wer nach Obertshausen, Heusenstamm, Offenbach oder Hanau zieht, meldet den Hund dort neu an — die Sätze und Fristen dieser Kommunen sind eigene und stimmen mit den Mühlheimer Zahlen nicht überein.

Befreiungen und Ermäßigungen

Für eine Steuerbefreiung verweist die Stadt auf § 6 ihrer Hundesteuersatzung. Welche Fälle dort im Einzelnen erfasst sind, führt die Bürgerservice-Seite nicht aus. Die Satzung ist damit die einzige verlässliche Quelle. Bevor Sie einen Antrag stützen auf Angaben aus einem Forum oder auf eine Regelung, die Sie bei einer anderen Stadt gelesen haben: Lassen Sie sich den aktuellen Wortlaut vom Sachgebiet Steuern geben.

Rechtsgrundlage und zuständige Stelle

Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) und die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Mühlheim am Main. Zuständig ist das Sachgebiet Steuern der Stadt Mühlheim am Main, Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main, Telefon 06108 601-0.

Das Rathaus ist montags, donnerstags und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet, dienstags von 8:30 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:45 Uhr. Mittwochs geschlossen. Wer nur einen Vordruck braucht, kommt mit einem Anruf oder einer E-Mail an info@stadt-muehlheim.de meist schneller ans Ziel als mit einem Vormittag im Wartebereich.

Häufige Fragen

Ersetzt die Registrierung beim Hundefinder Hufi die Anmeldung?

Nein. Hufi ist ein kostenloses Angebot der Stadt seit 2016 und dient dazu, entlaufene Hunde ihren Haltern zuzuordnen. Mit der Steuerpflicht hat die Registrierung nichts zu tun. Dasselbe gilt für TASSO und FINDEFIX.

Zählt ein gefährlicher Hund als erster Hund?

Für ihn gilt der eigene Satz von 600 Euro je gefährlichem Hund. Wie er in der Zählung der übrigen Hunde eines Haushalts behandelt wird, ergibt sich aus der Hundesteuersatzung und nicht aus der Übersicht der Stadt. Bei mehreren Hunden im Haushalt lohnt die Rückfrage, bevor der Bescheid kommt.

Ich habe einen Hund gefunden und verwahre ihn vorerst. Zahle ich Steuer?

Melden Sie den Fund zuerst beim Ordnungsamt — das ist ohnehin Pflicht und unabhängig von der Steuer. Ob und ab wann für ein zunächst nur verwahrtes Tier Hundesteuer anfällt, hängt davon ab, ab wann Sie als haltende Person gelten; das richtet sich nach der Satzung. Klären Sie beides im selben Anruf, die Nummer ist dieselbe.

Stand und Quellen

Steuersätze, Fristen und Unterlagen wurden am 1. August 2026 auf der Bürgerservice-Seite der Stadt Mühlheim am Main geprüft, die Rasseliste auf der städtischen Seite zu gefährlichen Hunden. Satzungen werden geändert, Beträge auch. Diese Seite ist ein Informationsangebot und keine Steuerberatung; verbindlich ist der Bescheid der Stadt.

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Quellenverzeichnis

Quellen

  1. 1
    Hundesteuer / Hund anmelden

    Stadt Mühlheim am Main (Bürgerservice)

  2. 2
    Gefährliche Hunde

    Stadt Mühlheim am Main (Magistrat)

  3. 3
    Fundsachen (Kontakt und Öffnungszeiten)

    Stadt Mühlheim am Main (Bürgerservice)

  4. 4
    Hundefinder "Hufi"

    Stadt Mühlheim am Main (Magistrat)

  5. 5
    Hundeverordnung (HundeVO) Hessen

    Regierungspräsidium Darmstadt (Land Hessen)